Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung von Abwasserhebeanlagen für einen sicheren und dauerhaften Betrieb.
Eine Hebeanlage arbeitet meist unauffällig im Hintergrund – bis sie ausfällt. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Wartung, denn nur eine fachgerecht gewartete Anlage sorgt dauerhaft für eine sichere und zuverlässige Abwasserentsorgung.
Wir übernehmen die professionelle Wartung Ihrer Hebeanlage nach den geltenden Vorschriften und den Herstellervorgaben. Dabei prüfen wir sämtliche sicherheitsrelevanten Bauteile, kontrollieren die Funktionsfähigkeit der Anlage und führen alle erforderlichen Wartungsarbeiten durch. Verschleiß oder beginnende Defekte erkennen wir frühzeitig und können so ungeplante Ausfälle sowie teure Folgeschäden häufig vermeiden.
Neben der Betriebssicherheit erfüllt eine regelmäßige Wartung auch rechtliche Anforderungen. Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und sollten konsequent eingehalten werden. Eine dokumentierte Wartung kann zudem im Schadensfall ein wichtiger Nachweis gegenüber Versicherungen sein.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder gewerblich genutzte Immobilie – wir sorgen dafür, dass Ihre Hebeanlage dauerhaft zuverlässig arbeitet. Mit Fachwissen, Sorgfalt und einer gründlichen Prüfung aller relevanten Komponenten leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Werterhalt Ihrer Immobilie und zum sicheren Betrieb Ihrer Entwässerungsanlage.
Rückstausicherungen sollen verhindern, dass im Falle eines Rückstaus das (Ab-)Wasser über den bzw. die am tiefsten gelegenen Ablauf bzw. Abläufe zurück ins Gebäude drückt.
Sie sind nicht nur Bestandteil von Hebeanlagen, sondern sollten auch in den Boden- bzw. Kellerabläufen (umgangssprachlich „Gullys“) verbaut sein.
Sowohl die Mechanik als auch die Dichtungen verschleißen mit der Zeit oder verschmutzen, was dazu führen kann, dass Sie im Notfall nicht mehr zuverlässig funktionieren.
Nur wenn Rückstausicherungen funktionsfähig und dicht sind, können Schäden verhindert werden. Daher ist es wichtig Rückstausicherungen regelmäßig überprüfen, reinigen und ggf. reparieren zu lassen.
Für Rückstausicherungen gelten in Bezug auf die Wartungsintervalle, die gleichen Vorgaben, wie für die Wartung von Hebeanlagen. Eigentümer sind somit auch verpflichtet Rückstaueinrichtungen regelmäßig überprüfen zu lassen.
Die Wartung erfolgt auch hier nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des jeweiligen Herstellers.
Hebeanlagen pumpen (Ab-)Wasser auf ein höheres Niveau und werden meist dann verbaut, wenn in einem Keller Abwässer (z. B. von der Waschmaschine oder vom Bad einer Einliegerwohnung) anfallen, der öffentliche Kanal aber höher liegt, als die tiefste Ablaufleitung. In diesem Fall muss das Abwasser auf ein Niveau oberhalb des Kanals gepumpt werden, damit es in den Kanal abfließen kann.
Grundsätzlich ist der bzw. sind die Eigentümer des Grundstücks für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung zuständig. In vermieteten bzw. verpachteten Objekten/Einheiten kann ggf. auch der Mieter/Pächter verantwortlich sein, wenn dieser selber Betreiber der Anlage ist.
Gründe, warum eine Abwasseranlage regelmäßig von einer Fachkraft gewartet werden sollte, gibt es gleich mehrere.
1. Funktionserhalt der Anlage
Primär dient die Wartung dem Funktionserhalt der Anlage
2. Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen
Betreiber einer Hebeanlage sind rechtlich dazu verpflichtet die Hebeanlage regemäßig von einer Fachkraft warten zu lassen.
(Landesbauordnung und örtliche Abwassersatzung i. V. m. DIN EN 12056 4 und DIN 1986-3)
Auch die Wartungsintervalle sind vorgeschrieben. Bei Einfamilienhäusern hat die Wartung jährlich, bei Mehrfamilienhäusern halbjährlich und bei Einheiten mit gewerblicher Nutzung vierteljährlich zu erfolgen.
Viele Eigentümer wissen nicht, dass Versicherungen die Schadensregulierung verweigern können, wenn z. B. ein Wasserschaden durch den Ausfall der Hebeanlage verursacht und die Anlage nicht vorschriftsmäßig gewartet wurde.
Hinter der rechtlichen Verpflichtung steht der Gewässerschutz. Es soll verhindert werden, dass Abwässer in das Grundwasser gelangen und das Trinkwasser verunreinigen.
Im Wesentlichen umfasst eine Wartung folgende Punkte:
Der Mindestumfang der Wartung ist durch die Norm geregelt, wird jedoch von den Herstellern noch um anlagenspezifische Punkte ergänzt und kann daher je nach Hersteller, Anlagentyp und Einbausituation sehr unterschiedlich sein.
Im Rahmen der Wartung muss ich als Betreiber der Entwässerungsanlage:
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es viele verschiedene Anlagentypen von diversen Herstellern und keine Einbausituation gleicht der anderen.
Üblicherweise wird die erste Wartung nach Aufwand abgerechnet um die Anlage und die örtlichen Begebenheiten kennenzulernen. Folgeaufträge werden dann mit 10 % Ermäßigung abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen nach einer Besichtigung vor Ort ein Angebot.
Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung von Abwasserhebeanlagen für einen sicheren und dauerhaften Betrieb.
Effektive Reinigung von Rohr- und Kanalsystemen zur Beseitigung von Verstopfungen und Ablagerungen.
Ortung von Rohrbrüchen und Schadstellen durch die Untersuchung der Abwasserleitung mit moderner Kameratechnik.
Fachgerechte Reparatur beziehungsweise Erneuerung defekter Abwasserleitungen für eine nachhaltige Lösung.
Sanierung beschädigter Schächte zur Wiederherstellung von Dichtheit, Stabilität und Funktion.
Zum Nachweis der Dichtheit von Schächten oder Rohrleitungen, bieten wir Dichtheitsprüfungen durch unseren erfahrenen Kooperationspartner an.